Berliner Senat erlaubt Training für Kinder bis 14 Jahre Der Berliner Senat hat die Sondergenehmigung für das Freilufttraining von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre ausgeweitet. Die Regelung tritt laut Pressemitteilung des Senats voraussichtlich am 17. April 2021 mit der Veröffentlichung der neuen Infektionsschutzverordnung im Land Berlin in Kraft. Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, sagt: „Ich bin froh, dass der Senat von Berlin nunmehr die Altersgrenze für den Freiluftsport bis 14 Jahre angehoben hat und damit eine Forderung des Berliner Fußball-Verbandes erfüllt. Das ermöglicht vorübergehend die Möglichkeit, dass weitere Altersgruppen auf die Trainingsplätze zurückkehren können. Andererseits ist durch die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zu erwarten, dass die Regelung nicht lange bestehen bleibt. Daher fordere ich alle Berliner Bundestagsabgeordneten sowie den Senat von Berlin als Vertreter im Bundesrat auf, bei der Bundesgesetzgebung für den Fortbestand des Kinder- und Jugendsports bei einer Inzidenz von über 100 einzutreten.“ Der Berliner Fußball-Verband hatte in den vergangenen Wochen gemeinsam mit weiteren Sportverbänden intensiv für eine Anhebung der Altersgrenze geworben. Gestützt wurde die Forderung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die das Infektionsrisiko bei Bewegung an der frischen Luft als sehr gering einstufen. Erst kürzlich veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung ein öffentliches Positionspapier, das den Anteil von Infektionen im Freien im Promillebereich beziffert. Gleichzeitig sind Sportangebote gerade im Kinder- und Jugendalter von zentraler Bedeutung für die körperliche und seelische Gesundheit. Insgesamt muss der Kinder- und Jugendsport als Teil der Lösung in der Pandemie verstanden werden. Unabhängig von der neuen Altersgrenze für das Kindertraining weist der BFV seine Mitgliedsvereine noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen auf den Berliner Sportanlagen auch weiterhin konsequent umzusetzen sind. |
Was gilt es weiterhin zu beachten?
• Der Wettkampfspielbetrieb im BFV ruht weiterhin.
• Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen in einer festen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe
von max. 10 oder max. 20 Personen auf Berliner Sportanlagen im Freien trainieren. Die Gruppe
darf von nur einer Person (z.B. Übungsleiter:in/Trainer:in etc.) betreut werden, so dass maximal
10 Kinder oder maximal 20 Kinder und jeweils ein:e Betreuer:in pro Gruppe erlaubt sind.
• Innerhalb der festen Gruppen kann auf den Mindestabstand verzichtet werden. Es darf mit Kontakten
trainiert werden. Ständiger unmittelbarer Körperkontakt sollte jedoch vermieden werden.
• Die maximale Anzahl der Gruppen mit 20 Personen pro Großfeld beläuft sich nach Rückmeldung
der Sportämter auf zwei (eine Gruppe pro Halbfeld).
• Die maximale Anzahl der Gruppen mit maximal 10 Kindern beläuft sich nach Rückmeldung der
Sportämter auf vier (eine Gruppe pro Viertelfeld).
• Es gilt zu beachten, dass die Kinder der einzelnen Gruppen während der Trainingszeiten explizit
nur in ihrer Gruppe trainiert werden dürfen. Dies bedeutet, dass Trainingsspiele zwischen den
Trainingsgruppen ausdrücklich nicht erlaubt sind.
• Zuschauende sind nicht gestattet. Duschen und Kabinen bleiben vorerst geschlossen. Sanitäranlagen
dürfen genutzt werden. Eltern werden gebeten, sich nicht dauerhaft an den Ein- oder
Ausgängen der Sportanlagen aufzuhalten.
• Die Dokumentation der Teilnehmenden am Training ist vorzunehmen (Name, Anschrift, Kontaktdaten,
Wohnbezirk).
• Ein Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin
vorliegen. Die Vereine sind weiterhin für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen
zuständig. Ebenso müssen die Übungsleiter:innen vor der Trainingseinheit auf das Hygienekonzept
hinweisen.
• Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen
auch Sanitäranlagen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen
und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit.
• Sport ist individuell oder mit maximal fünf weiteren Personen aus insgesamt höchstens zwei
Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich.
• Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen aus Profiligen sowie alle weiteren Berufssportler:
innen dürfen weiterhin trainieren.